
Stand November 2004
1 Geltung und Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln das Vertragsverhältnis zwischen der docflow GmbH ("docflow") und ihren Kunden.
Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen sowie Angebote der docflow erfolgen auf Grundlage dieser AGB. Soweit in Leistungsbeschreibungen, Preislisten, besonderen Vertragsbedingungen oder gesonderten Vereinbarungen für bestimmte Leistungen von docflow abweichende Regelungen getroffen sind, gelten diese ergänzend vor diesen AGB.
Der Kunde wird ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen hingewiesen. Auf Verlangen werden dem Kunden die gültigen AGB ausgehändigt. Der Kunde erklärt sich spätestens mit Vertragsabschluß mit der Geltung der AGB von docflow einverstanden.
1.2
docflow behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Dies gilt vor allem dann, wenn eine Änderung durch gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen oder durch Änderung der Geschäftsabläufe, Geschäftsbereiche oder Geschäftsfelder veranlasst werden. Sofern bisherige Bestimmungen durch geänderte Regelungen ersetzt werden, gelten die geänderten Regelungen auch für bestehende Geschäftsbeziehungen als vereinbart. docflow wird den Kunden rechtzeitig, unter Einbehaltung einer Frist von sechs Wochen, in geeigneter Form vor Wirksamwerden solcher Vereinbarungen informieren.
1.3
Erfolgen Änderungen zum Nachteil des Kunden, ist dieser berechtigt, das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich zu kündigen. docflow wird den Kunden mit der Mitteilung über diese Änderung auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. Sollte der Kunde von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch machen, so erkennt er die Änderungen durch die weitere Inanspruchnahme der Leistungen von docflow an. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen. Im Falle einer Kündigung kann docflow entscheiden, ob die Änderung für den Kündigenden zurückgenommen und das Vertragsverhältnis auf den bisherigen Grundlagen fortgesetzt wird. Wegen einer nachteiligen Preisänderung steht dem Kunden ein Kündigungsrecht nur nach Maßgabe dieser AGB zu.
1.4
Erfolgt keine fristgemäße Kündigung, gelten an dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens die Änderung als vereinbart.
1.5
Für Neuverträge gelten immer die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen AGB, Besonderen Vereinbarungen und Leistungsbeschreibungen. Die bisherigen Bestimmungen verlieren mit Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
1.6
AGB, Besondere Vereinbarungen, Preislisten und Leistungsbeschreibungen in der jeweils gültigen Fassung, sowie angekündigte Änderungen, werden auf Verlangen gegen Aufwendungsersatz zugesandt oder können über das Internetportal von docflow abgerufen werden.
1.7
Abweichenden Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von docflow schriftlich bestätigt wurden. Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden werden hiermit ausdrücklich widersprochen und finden keine Anwendung. Die AGB oder Besonderen Vereinbarungen von docflow gelten auch dann ausschließlich, wenn docflow in Kenntnis entgegenstehender Geschäfts- oder Vertragsbedingungen des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.
2 Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1
Alle Angebote von docflow sind freibleibend und unverbindlich sofern nicht ausdrücklich das Gegenteil festgestellt wird. Soweit nicht anders angegeben, ist docflow an die in seinen Angeboten festgelegten Preise für die Dauer von 21 Tagen gebunden. Der Kunde ist an seinen Vertragsantrag zwei Wochen gebunden. Das Schweigen von docflow auf einen Vertragsantrag eines Kunden gilt nicht als Vertragsannahme. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung durch docflow gegenüber dem Kunden zustande.
2.2
Der abgeschlossene Vertrag stellt die vollständige Vereinbarung über den Leistungsumfang und die Leistungspflicht von docflow dar. Nebenabsprachen, Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen, sowie Änderungen und Ergänzungen, die vor, während oder nach Abschluss des schriftlichen Vertrages getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Vereinbarung, auf Schriftformerfordernis zu verzichten. Schriftliche Bestätigungen aller Vereinbarungen dürfen nur durch bevollmächtigte Vertreter von docflow erfolgen. Die Mitarbeiter von docflow sind nicht befugt mündliche Nebenabsprachen zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.3
Die Übersendung von Katalogen, Prospekten, Flyern oder Preislisten verpflichten docflow nicht zur Lieferung oder Leistung. Die zu den Angeboten gehörenden Leistungsbeschreibungen oder Abbildungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar.
2.4
docflow wird dem Kunden zum vereinbarten Endtermin, soweit nicht anders vereinbart, die Erfüllung der Leistungsmerkmale nach festgelegten Abnahmekriterien und mittels vom Kunden bereitzustellender Testdaten und -szenarien nachweisen. Der Kunde wird die Leistungen nach erfolgreichem Abnahmetest bzw. Übergabe unverzüglich annehmen. Eine unerhebliche Abweichung von den vereinbarten Leistungsmerkmalen und Abnahmekriterien berechtigen den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.
2.5
Bei Anpassungen und Erstellung von Softwareprodukten entwickelt docflow mit Unterstützung des Kunden eine Spezifikation, es sei denn, die Anforderungen des Kunden ergeben sich bereits aus dem geschlossenen Vertrag. Der Kunde wird innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Vorlagen der Spezifikation schriftlich Stellung nehmen. Sollte der Kunde innerhalb oben genanter Frist keine Stellung nehmen, gilt die Spezifikation als genehmigt. Die vom Kunden genehmigte Spezifikation wird von docflow als verbindliche Vorgabe für die Entwicklungstätigkeit gesehen. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Leistungen von docflow für die Erstellung der Spezifikation nach ihrem Aufwand vergütet.
2.6
Unterstützungsleistungen von docflow werden grundsätzlich nach dem entstandenen Aufwand vergütet. Alle Nebenkosten, Reisekosten und Stundensätze richten sich dabei nach den gültigen Preislisten von docflow.
Quellcode und Herstellerdokumentation sind grundsätzlich Eigentum von docflow, es sei denn, dass vertraglich eine andere schriftliche Vereinbarung zwischen docflow und dem Kunden getroffen wurde. Wird eine Hinterlegung vereinbart, ist diese gesondert zu vergüten.
2.7
Der Kunde wird die von docflow erstellt Software ab Installation, spätestens innerhalb einer Frist von einem Monat ab Übergabe, auf die Vertragsmäßigkeit der Leistungen hin überprüfen. Die Software gilt grundsätzlich als abgenommen, sofern nach Ablauf der Prüffrist für eine weitere Frist von einem Monat die Nutzbarkeit der Software nicht wegen gemeldeter Fehler erheblich eingeschränkt ist.
2.8
Der Kunde wird die Software unmittelbar nach der Lieferung untersuchen und dem Verkäufer offensichtliche Fehler unverzüglich schriftlich mitteilen.
docflow gewährleistet für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Ablieferung, dass die Software hinsichtlich ihrer Funktionsweise im Wesentlichen der Programmbeschreibung der Beauftragung entspricht. Ist der Kunde ein Verbraucher im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches, so beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab der Ablieferung.
Tritt ein Mangel auf, so sind in einer schriftlichen Mängelrüge der Mangel und seine Erscheinungsform so genau zu beschreiben, dass eine Überprüfung des Mangels (z. B. Vorlage der Fehlermeldungen) machbar ist und der Ausschluss eines Bedienungsfehlers (z. B. Angabe der Arbeitsschritte) möglich ist.
Erweist sich die Mängelrüge als berechtigt, setzt der Kunde docflow eine angemessene Frist zur Nacherfüllung. Der Kunde teilt docflow mit, welche Art der Nacherfüllung - Verbesserung der gelieferten Software oder Lieferung einer neuen, mangelfreien Software - er wünscht. docflow ist jedoch berechtigt, die gewählte Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten durchgeführt werden kann und wenn eine andere Art der Nacherfüllung keine erheblichen Nachteile für den Kunden mit sich bringen würde. docflow kann außerdem die Nacherfüllung insgesamt verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten für docflow durchführbar ist.
Zur Durchführung der Nacherfüllung für den selben oder in direktem Zusammenhang stehenden Mangel stehen docflow zwei Versuche innerhalb der vom Kunden gesetzten Frist zu. Nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder regulieren. Das Rücktritts- bzw. Regulierungsrecht kann bereits nach dem ersten erfolglosen Nacherfüllungsversuch ausgeübt werden, wenn ein zweiter Versuch innerhalb der gesetzten Frist dem Kunden nicht zuzumuten ist. Wenn die Nacherfüllung unter den oben ausgeführten Voraussetzungen verweigert wurde, steht dem Kunden ein Minderungs- bzw. Rücktrittsrecht sofort zu.
Der Rücktritt wegen eines unerheblichen Mangels ist ausgeschlossen.
Hat der Kunde docflow wegen Gewährleistung in Anspruch genommen, und stellt sich heraus, dass entweder kein Mangel vorhanden ist oder der geltend gemachte Mangel docflow nicht zur Gewährleistung verpflichtet, so hat der Kunde, sofern er die Inanspruchnahme von docflow grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat, allen docflow entstandenen Aufwand zu ersetzen. Keine Haftung wird dafür übernommen, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist und mit beim Anwender vorhandener Software zusammenarbeitet. Vor jeglicher Inanspruchnahme der Gewährleistung gegenüber docflow hat der Kunde die herstellerseitigen Softwareaktualisierungen zu nutzen.
Die Lieferung von Handbüchern und Dokumentationen über das mit der Software ausgelieferte Schriftmaterial / Programmbeschreibung und die in die Software implementierte Benutzerführung und / oder Online-Hilfe hinaus, oder eine Einweisung, wird nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden ist. Im Fall einer solchen ausdrücklichen Vereinbarung sind Anforderungen hinsichtlich Inhalt, Sprache und Umfang eines ausdrücklich zu liefernden Handbuches und / oder einer Dokumentation nicht getroffen, und die Lieferung einer Kurzanleitung ist ausreichend, es sei denn, dass die Parteien schriftlich weitere Spezifikationen vereinbart haben.
Die Lieferung einer Bedienungsanleitung in englischer Sprache ist zulässig, wenn der Vertragsgegenstand noch nicht für den jeweiligen Markt vollständig lokalisiert ist. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegenstand generell nur in englischsprachiger Version lieferbar ist.
2.9
docflow schuldet bei Standartsoftware nicht die Lieferung von Quellprogrammen und Herstellerdokumentationen, sondern stellt Softwareprodukte grundsätzlich als Objektprogramme zur Verfügung. Der Kunde erkennt die von docflow gelieferten Softwareprodukte als deren Betriebsgeheimnis an. Durch Lieferung der Softwareprodukte erhält der Kunde nur das nicht ohne weiteres übertragbare und nicht ausschließliche Recht, die überlassenen Programme zu benutzen.
Eine Überlassung an Dritte ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung durch docflow gestattet. Der Kunde ist zu einer Fehlerbeseitigung an den Softwareprodukten nur dann berechtigt, wenn die Gewährleistungspflicht abgelaufen ist und der Kunde mit docflow keine Pflegevereinbarung getroffen hat.
2.10
Der Kunde darf die von docflow gelieferten Softwareprodukte nur auf einer Datenverarbeitungsanlage oder Zentraleinheit nutzen. Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von docflow dürfen gelieferte Softwareprodukte nicht für einen Rechenzentrumsbetrieb für Dritte eingesetzt werden. Die Überlassungsvergütung für Softwareprodukte richtet sich nach Größe der Datenverarbeitungsanlage oder Konfiguration. Die Nutzung ist nur auf der Anzahl der im Vertrag angegebenen Endgeräte zulässig beziehungsweise die Nutzung ist nur für die im Vertrag angegebene Anzahl von Benutzern zulässig. Vergrößert der Kunde eine im Vertrag bestimmte Datenverarbeitungsanlage oder Konfiguration oder nutzt er die Softwareprodukte auf einer größeren Datenverarbeitungsanlage oder Konfiguration oder erhöht er die Anzahl der maximalen Benutzer, ist er gegenüber docflow zur Zahlung einer zusätzlichen Vergütung gemäß den aktuellen Preislisten von docflow verpflichtet. Der Kunde darf die Programme für eigene Zwecke unbeschränkt nutzen.
2.11
Der Kunde darf ihm überlassene Quellprogramme und Herstellerdokumentationen Dritten nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von docflow zur Kenntnis geben. Er ist zur Geheimhaltung verpflichtet. Entgegen Treu und Glauben darf docflow die Zustimmung zur Weitergabe von Quellprogrammen und Herstellerdokumentationen nicht verweigern. Soweit nicht ausdrückliche vertragliche Regelungen dem Kunde eine ausschließliche und unbefristete Nutzungsbefugnis oder eine umfassende Eigentumerstellung einräumen, ist ihm oder einem beauftragtem Dritten eine Rückübersetzung verboten.
docflow ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen und als vertraulich bezeichneten Informationen nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages zu verwenden und sie zeitlich unbegrenzt als vertraulich zu behandeln. Das gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die sich auf die Programmerstellung beziehen, die docflow bereits bekannt sind oder außerhalb des jeweiligen Auftrags bekannt waren oder bekannt werden.
2.12
Ein Wartungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er ist mit einer Frist von drei Monaten kündbar, jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Soweit ein Wartungsvertrag während eines laufenden Kalenderjahres beginnt, ist die Kündigung des Vertrages erstmals mit sechsmonatiger Kündigungsfrist zum Ende des ersten Kalenderjahres möglich, das dem Vertragsabschluß folgt. Ein Wartungsvertrag beginnt mit seiner Unterzeichnung. Sofern docflow eine Datenverarbeitungsanlage beim Kunde installiert, beginnt ein Wartungsvertrag mit vollständiger Installation.
2.13
Lieferungen von Waren und Produkten Dritter stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Lieferung an docflow durch den Lieferanten oder Hersteller. Eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist durch Fälle höherer Gewalt entheben docflow von der Lieferpflicht. Das Gleiche gilt für alle unvorhersehbaren oder von docflow unabhängigen Störungen und Erschwerungen der Liefermöglichkeiten oder Betriebsstörungen aller Art, Rohstoffmangel, Streiks oder Aus- und Einfuhrverbote oder behördliche Maßnahmen, welcher Art auch immer. Ist das Lieferungshindernis nicht nur vorübergehend und nicht von docflow verschuldet, ist docflow berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsrücktritt gegen docflow zu.
docflow tätigt keine Fixtermine. Kommt docflow mit einer Lieferung in Verzug, hat der Kunde eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen zu setzen, um docflow eine Vertragserfüllung zu ermöglichen. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung als selbständige Lieferung.
2.14
Im Gewährleistungsfalle bei Lieferung von Waren und Produkten Dritter behält sich docflow das Recht zu zweimaliger Nachbesserung jeweils innerhalb einer Frist von 14 Tagen vor. Schlagen beide Nachbesserungsversuche fehl, hat der Kunde das Recht, Wandelung oder Minderung zu verlangen. Nachbesserungen erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht im Wege der Kulanz. Die in den Beschreibungen veröffentlichten Merkmale sind keine zugesicherten Eigenschaften im Rechtssinne. Druckfehler und Irrtümer sowie auch kurzfristige Preisänderungen können leider niemals ausgeschlossen werden. Ist im Einzelfall von uns eine besondere Eigenschaft der Ware zugesichert worden, erstreckt sich die Haftung aus dieser Zusicherung nicht auf Mangelfolgeschäden, die nicht von dieser Zusicherung umfasst sind. Unsere Haftung ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach Kenntnis aller damaligen Umstände vernünftigerweise zu rechnen war. Die Haftung von docflow ist auf die Vertragsprodukte selbst beschränkt; eine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Als Kaufmann im Sinne des HGB muss der Kunde die gelieferte Ware unmittelbar nach ihrem Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit prüfen. Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit der gelieferten Ware nicht einschränken, berechtigen nicht zur Verweigerung der Annahme. Für Vollkaufleute gilt § 377 HGB. docflow gewährleistet für sechs Monate, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln behaftet sind oder zugesicherter Eigenschaften entbehren. Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller treten wir ab. Für eine Verlängerung der Gewährleistungsansprüche gegen uns bedarf es einer gesonderten, von uns schriftlich unterzeichneten Vereinbarung.
2.15
docflow betreibt als Provider Rechner, die ständig an das Internet angebunden sind und stellt Kunden Plattenspeicher auf Webservern für eigene Zwecke zur Verfügung. Die auf Webservern abgelegten Informationen können weltweit über das Computer-Kommunikationsnetz Internet abgerufen werden.
2.16
Der Kunde beauftragt docflow, nachstehend Provider genannt, ihm gegen Entgelt den Zugang zum Internet bereitzustellen. Der im Leistungsangebot aufgeführte Tarif stellt eine Exklusiv-Leistung für den Webhosting-Kunden dar. Der Provider verpflichtet sich die Leistung solange und soweit zu erbringen, soweit der Webhosting-Vertrag der Parteien Bestand hat. Der Provider erbringt selbst oder durch Dritte Leistungen nach näherer Maßgabe eines beigefügten Leistungsangebotes. Sonderleistungen werden nach Zeitaufwand mit festen Stundensätzen berechnet. Weitere Aufwendungen des Providers werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde ist berechtigt, andere Unternehmen oder deren Waren oder Dienstleistungen auf dem Webserver darzustellen. Die Haftung für die Drittperson übernimmt grundsätzlich der Kunde. Bei der Gestaltung seiner Seiten ist der Kunde hinsichtlich der Wahl der technischen Möglichkeiten weitgehend frei. Der Provider behält sich allerdings das Recht vor, den Einsatz von Techniken zu untersagen, die den Webserver übermäßig stark belasten.
Der Provider sagt eine Erreichbarkeit des Webservers von 95 v.H. im Jahresmittel zu. Hiervon sind ausgenommen solche Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich des Providers liegen, über das Internet nicht zu erreichen ist. Der Provider stellt dem Kunde einen Zugang zur Verfügung, mit dem dieser sein Angebot selbst speichern, ändern ergänzen oder löschen kann. Hierzu stellt der Provider dem Kunde einen passwortgeschützten Account zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, das Passwort streng geheim zu halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis darüber erlangt hat, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist. Für den Inhalt seiner Seiten ist der allein der Kunde verantwortlich. Er stellt den Provider von allen etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die auf inhaltlichen Mängeln des Seitenangebotes beruhen. Der Kunde verpflichtet sich, im Rahmen seiner Internetpräsenz keine pornographischen oder gegen geltende Gesetze verstoßende Inhalte anzubieten oder anbieten zu lassen. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht er unter Ausschluss eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 12.000,00. Ferner berechtigt ein Verstoß des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen den Provider zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Dem Kunde wird das Recht eingeräumt, unter der von ihm gewünschten Internet-Adresse eine einzelne Präsenz beim Provider zu unterhalten. Der Kunde kann weitere Internetadressen so einrichten, dass bei ihrer Auswahl ebenfalls die beim Provider unterhaltene Präsenz abgerufen wird. Der Provider bietet dem Kunden neben dem Zugang zum Internet die Nutzung des World Wide Web und die der Electronic Mail an. Hinsichtlich dieser Dienste behält sich der Provider Einschränkungen oder eine vollständige Einstellung nach vorheriger Ankündigung vor. Die Nutzung der angebotenen Dienste ist im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach Maßgabe des vom Kunden gewählten Tarifs grundsätzlich ganztägig möglich. Der Provider behält sich vor, die Zuganghardware
für Wartungsarbeiten vorübergehend abzuschalten, soweit der ordnungsgemäße Betrieb des Systems dies erfordert. Eine Gewährleistung hinsichtlich der Verbindungsqualität zu anderen Internetrechnern oder für ein bestimmtes Nachrichtenaufkommen im Internet oder eine Bandbreitengarantie wird vom Provider nicht übernommen. Der Provider behält sich das Recht vor, für Kunden eingegangene persönliche Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach Eingang auf dem Rechner des Providers abgerufen wurden. Die Speicherungsdauer von öffentlichen Nachrichten in sog. Newsgroups richtet sich nach den betrieblichen Erfordernissen des Providers. Erfährt der Provider vom Inhalt privater oder öffentlicher Nachrichten des Kunden, deren Verbreitung gegen geltendes Recht verstößt, kann er die entsprechenden Nachrichten ohne Weiterleitung an den Empfänger zurücksenden oder löschen. Der Kunde ist für die Datensicherheit und den Datenschutz hinsichtlich der auf seinen eigenen Rechnern gespeicherten Informationen selbst verantwortlich. Erforderliche Schutzmaßnahmen sind somit nicht vom Provider durchzuführen, werden aber auf Anfrage und gegen gesonderte Vergütung erstellt. Daten, die der Kunde auf dem Webserver ablegt, sollte er durch immer zu aktualisierende Sicherheitskopien speichern. Diese Sicherheitskopien sollt er nicht auf dem Webserver ablegen. Sofern auf das Angebot des Kunden entfallende Datentransfervolumen innerhalb eines laufenden Monats die im Vertag vorgesehene Höchstmenge übersteigt, wird der Provider den Kunden hierüber informieren und den über das vertraglich vereinbarte Volumen hinausgehenden Datentransfer monatlich gesondert in Rechnung stellen. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von vier Wochen zum Jahresquartal gekündigt werden. Einer Angabe von Gründen bedarf es für die Kündigung nicht. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt. Als wichtiger Grund für die Kündigung des Vertrages durch den Provider gilt insbesondere ein Verstoß des Vertragspartners gegen gesetzliche Verbote und Bestimmungen, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, ein Zahlungsverzug, der länger als zwei Monate andauert, die Fortsetzung sonstiger Vertragsverstöße trotz Abmahnung durch den Provider. Ferner ist eine grundlegende Änderung der rechtlichen oder technischen Standards im Internet als wichtiger Grund anzusehen, wenn es für den Provider unzumutbar wird, seine Leistungen ganz oder teilweise zu erbringen. Der Vertrag über Internet-Zugang kann unabhängig vom Vertrag über Webhosting -
Leistungen gekündigt werden. Er endet aber in der Regel zu dem Zeitpunkt, an dem der Webhosting - Vertrag endet. Falls der Kunde eine Internet - Domain für sich hat registrieren lassen, wird der Provider auch nach Vertragsende hieran keine Rechte geltend machen. Die Domain bleibt bis zum Ende der vom Kunde bezahlten Periode auf diesen angemeldet. Soweit der Kunde danach nicht selbst für eine weitergehenden Delegierung sorgt, wird der Provider die Domain freigeben. Sofern dem Kunde zur Durchführung des Vertrages vom Provider Programme zur Verfügung gestellt werden, geschieht dies ausschließlich zur Durchführung des geschlossenen Vertrags. Dem Kunde wird lediglich für die Dauer des Vertrages ein Nutzungsrecht übertragen. Er ist verpflichtet, die Programme nebst aller eventuellen Sicherheitskopien bei Vertragsende an den Provider zurückzugeben. Auf den Rechnern des Vertragspartners sind entsprechende Programme zu löschen. Grundsätzlich darf der Kunde die Programme nicht an Dritte weitergeben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorgenannte Verpflichtungen vereinbaren die Vertragsparteien eine Vertragsstrafe von EUR 12.000,00.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
Preise für die vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder etwaigen Preislisten von docflow. Alle vom Kunden geschuldeten Beträge sind in Euro zur Zahlung fällig. Skonto wird nicht gewährt. Die Preise verstehen sich für Verbraucher ab Betriebssitz der docflow GmbH ohne Kosten für Verpackung und Versand. Alle Preise sind in Euro und können von docflow ohne gesonderte Mitteilung jederzeit verändert werden. Bei Lieferungen ins Inland ist in den Preisen die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. docflow ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die Wechselsteuer trägt der Kunde. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt docflow keine Gewähr.
Für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden die Kosten gesondert berechnet.
docflow liefert gegen Vorkasse, Nachnahme oder Kreditkarte. Großfirmen und Behörden werden nach vorheriger Absprache auf Rechnung beliefert. Vorauszahlungen oder Aufträge zur Abbuchung von Kreditkarten werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt. Lieferungen ins Ausland erfolgen nur bei Bezahlung gegen Kreditkarte.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist docflow berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 v.H. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu erheben. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden sämtliche Forderungen der docflow gegenüber dem Kunden sofort zur Zahlung fällig. Dies gilt auch bei einer wesentlichen Vermögensverschlechterung und bei Zahlungseinstellung des Kunden. Die Verzugszinsen fallen bei Überschreitung des Zahlungsziels auch ohne Mahnung an.
Steht der docflow ein Schadenersatzanspruch wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages zu, so kann sie pauschal 15 v.H. des vereinbarten Preises als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.
Bei einem Wartungs- oder Servicevertrag ist eine vereinbarte Vergütungspauschale vom Kunden kalendervierteljährlich im Voraus und bargeldlos durch Überweisung oder durch Einzahlung auf das Konto von docflow zu entrichten. docflow ist berechtigt, die vereinbarte Vergütungspauschale anzupassen. Die Anpassung erfolgt anhand der aktuellen Preisliste von docflow. Preiserhöhungen kündigt docflow dem Kunden drei Monate vor deren Wirksamwerden an. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, binnen einer Frist von 14 Tagen seit Zugang der Ankündigungserklärung das Vertragsverhältnis mit einer Frist zum Eintritt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. Bei einem Wartungsvertrag nach Zeit und Material werden angefangene Stunden als volle Stunden berechnet. Personendienstleistungen werden zu den in Angeboten oder im Vertrag vereinbarten Festpreisen berechnet. Bei Personendienstleistungen auf Zeit- oder Materialbasis werden die angefallenen Arbeitsstunden und Reisezeiten zu den jeweils gültigen Stundensätzen sowie die verbrauchten Teile zu den zum Zeitpunkt der Leistung jeweils gültigen Preisen in Rechnung gestellt. Sonstige Leistungen, einschließlich Aufenthalts- und Fahrtkosten, werden zusätzlich berechnet.
In Aufträgen angegebene Schätzpreise für Personendienstleistungen auf Zeit- und Materialbasis sind unverbindlich. Die einer Schätzung zugrundeliegenden Mengenansätze beruhen auf einer nach allgemeinen Durchschnittssätzen festgelegten Bewertung des Leistungsumfangs. Falls docflow im Verlauf einer Leistungserbringung feststellt, dass die festgelegten Mengenansätze überschritten werden, wird docflow den Kunde darüber unverzüglich benachrichtigen. Bis zur schriftlichen Zustimmung des Kunden wird docflow die dem Schätzpreis zugrundeliegenden Mengenansätze nicht überschreiten.
Die Umsatzsteuer wird gesondert mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Wird innerhalb des Berechnungszeitraums der Umsatzsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweils geltenden Umsatzsteuersätzen als getrennte Berechnungszeiträume.
Alle Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug unverzüglich zu bezahlen.
Dem Kunde wird es untersagt, Gegenforderungen mit Rechnungen von docflow aufzurechnen, wenn diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Alle Lieferungen und Leistungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen der docflow gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsverbindung (bei Bezahlung durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum der docflow. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang berechtigt. Es ist ihm jedoch untersagt, die Vorbehaltsware sicherungszuübereignen oder zu verpfänden. Verfügungen Dritter, insbesondere Pfändungen oder Abtretungen sind der docflow unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention erforderlichen Unterlagen mitzuteilen. Die Ausübung der Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt oder ein Herausgabeverlangen gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus der Weiterveräußerung der Ware entstehenden Forderungen an docflow ab. Der Kunde ist widerruflich zum Einzug dieser Forderungen berechtigt. Auf Verlangen docflows hat der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben. docflow ist berechtigt, die Abtretung gegenüber dem Schuldner des Kunden offen zu legen.
Eine Be- oder Weiterverarbeitung der von docflow gelieferten Ware durch den Kunden erfolgt für docflow. docflow erwirbt hieran Eigentumsrechte in Höhe des bei der Be- oder Weiterverarbeitung bestehenden Marktwertes der Vorbehaltsware. Bei der Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Gegenständen erwirbt docflow Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die Übergabe wird dadurch ersetzt, dass der Kunde die durch Verbindung entstandene neue Sache für docflow unentgeltlich mitverwahrt.
Im Falle eines Zahlungsverzuges oder zu erwartender Zahlungseinstellung des Kunden ist docflow berechtigt, die sich noch im Besitz des Kunden befindliche Vorbehaltsware abzuholen. Der Kunde hat den zur Abholung der Vorbehaltsware ermächtigten Mitarbeiter docflows den Zutritt zu den Geschäftsräumen während der Bürozeit auch ohne vorherige Anmeldung zu gestatten.
Der Eigentumsvorbehalt wird auf Anforderung des Kunden freigegeben, wenn der Sicherungswert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 v.H. übersteigt.
Machen Dritte Rechte hinsichtlich der Vorbehaltsware geltend, z. B. im Falle einer Pfändung, hat der Kunde auf Eigentum von docflow hinzuweisen und docflow unverzüglich zu benachrichtigen. Kosten einer gegebenenfalls erforderlich werdenden Intervention durch docflow hat der Kunde zu erstatten. Zahlungen werden nach Wahl docflows zunächst auf ältere Schulden angerechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung -insbesondere Mahnkosten -entstanden, so kann docflow Zahlungen des Kunden zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
Ansprüche aus einem geschlossenen Vertrag verjähren innerhalb der gesetzlichen Vorgaben.
Alle Verpflichtungen aus einem Vertrag werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland erfüllt.
Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen eines Vertrages berührt nicht die Rechtsgültigkeit der übrigen Bedingungen des Vertrages. Die Parteien sind gegebenenfalls verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch eine andere, dem Gewollten entsprechende Bestimmung zu ersetzen.
Gerichtsstand ist Bonn. Wenn der Kunde Nichtkaufmann ist, so ist Gerichtsstand Sitz der beklagten Partei.